Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e.V.
Gewerbegebiet Böllinger Höfe
Franz-Reichle-Str. 20
74078 Heilbronn

Telefon: +49 7131 22822
Fax: +49 7131 200690

E-Mail: tierheim@heilbronner-tierschutz.de

Spendenkonto

IBAN: DE19 6205 0000 0000 0288 86
BIC: HEISDE66XXX

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Öffnungszeiten

Montag bis Samstag

14:00 bis 17:00 Uhr

Sonn- und Feiertag

geschlossen

 

Tier gefunden

Was ist zu tun?

Wenn Sie ein ausgesetztes oder entlaufenes Tier im Landkreis Heilbronn finden, kontaktieren Sie uns bitte und bringen Sie das Tier zu uns ins Tierheim.

  • Wir können prüfen, ob das Tier gekennzeichnet und registriert ist und haben so die Möglichkeit den Halter zu ermitteln. Gemäß § 965 BGB  sind Sie zu einer Fundanzeige verpflichtet.
    Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden, stellen wir diese Tiere unter der Rubrik Tiervermittlung vor.
  • Sollte das Tier verletzt sein, bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren. Wir klären die Erstversorgung beim Tierarzt und kümmern uns um alles Weitere.
  • Auch Tauben, Igel, Eichhörnchen etc. können nach Rücksprache bei uns abgegeben werden.
  • Sollten Sie ein überfahrenes, totes Haustier finden, wäre es schön, wenn Sie auch dieses Tier zu uns ins Tierheim bringen. Auch hier versuchen wir die Eigentümer ausfindig zu machen, damit sie Gewissheit über den Verbleib ihres Tieres bekommen und es zu sich Nachhause holen können.
  • Sollten Sie uns zu den Öffnungszeiten telefonisch nicht erreichen, ist unsere Notfallnummer auf unserem Anrufbeantworter hinterlegt.
  • Sollten Sie ein verletztes Wildtier (Marder, Fuchs, Waschbär, Reh, Wildschwein etc.) gefunden haben, ist der Jagdpächter zuständig und zu informieren. Bitte rufen Sie die Polizei an und geben Sie Ihren Standort / Fundort durch.
  • Sollten Sie einen Greifvogel in Not finden, kontaktieren Sie bitte die NABU-Greifvogelpflegestation in Bad Friedrichshall.

Notdienst / Tierrettung (im Raum Heilbronn)
Tierklinik mit 24h-Notdienst

 

AniCura Kleintierzentrum Heilbronn
Frankfurter Straße 6
74072 Heilbronn

 

Tel.: +49 7131 89090
Web: www.anicura.de

Erstversorgung und Transport zum Tierarzt / Tierklinik in medizinischen Notfällen

 

Tierrettung Unterland e.V.

 

Tel.: +49 7132 8599719
Web: www.tierrettung-unterland.de

Einzugsgebiet Landkreis Heilbronn

Igel-Aktionen

Weitere Informationen zu Fundtieren.

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen „Fundsachen“ und somit Sache der Gemeinden. Diese sind verpflichtet, Fundtiere im Sinne des § 2 Tierschutzgesetz artgerecht unterzubringen und auch die Kosten hierfür zu tragen.

 

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, ihre Verpflichtung an Dritte z.B. den örtlichen Tierschutzverein abzutreten. In diesem Fall trifft die Gemeinde eine vertragliche Vereinbarung mit dem Tierschutzverein, damit die Rechten und Pflichten untereinander geregelt sind.

 

Der Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e.V. hat einen Vertrag mit der Stadt Heilbronn und den dazugehörigen 46 Landkreiskommunen geschlossen.

Dieser verpflichtet den Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e.V., alle Fundhunde, -katzen, und -kleintiere am Fundort abzuholen, aufzunehmen, unterzubringen und die notwendige medizinische Versorgung zu übernehmen, sofern im Tierheim Platz vorhanden ist.

Bei der Abholung von verletzten Tieren erhalten wir Unterstützung von der Tierrettung.

Anschließend wird versucht, der rechtmäßige Halter ausfindig zu machen oder das Tier in ein geeignetes Zuhause zu vermitteln.

 

Fundtiere haben es in den meisten Fällen sehr schwer! Wir kennen weder ihren Namen, ihre Vorgeschichte, ihr Alter und auch über ihren Gesundheitszustand fehlen uns jegliche Informationen.

Hunde, Katzen und Kleintiere die in einer fremden Umgebung ausgesetzt wurden, teils oft tagelang umherirren oder auch teilweise schwer verletzt sind, sind die erste Zeit oft verstört und mit der neuen Situation völlig überfordert. Sie benötigen meist eine Eingewöhnungszeit bis sie in ein neues Zuhause vermittelt werden können.

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Bei allen Fundtieren entstehen dem Tierschutzverein Kosten:

  • für die Abholung des Tieres und Verbringung ins Tierheim
  • für Futter während der Dauer des Aufenthalts
  • Erstuntersuchung beim Tierarzt, Parasitenbehandlung, Impfung, Kennzeichnung und ggf. Kastration
  • in vielen Fällen müssen die Tiere behandelt werden z.B. bei Katzenschnupfen, Verletzungen etc.
  • oft ist eine Operation unumgänglich z.B. bei Knochenbrüchen, Zahnsanierung etc.
  • Jungtiere müssen rund um die Uhr versorgt und mit Sonderfutter aufgepäppelt werden
  • für Personal, Wasser, Strom, Müll etc.

Deshalb sind wir auch hier auf Ihre finanzielle und ehrenamtliche Unterstützung angewiesen!