Wie der Name schon sagt, soll die Gebühr das Tier vor Missbrauch schützen, d.h. sicherstellen, dass es für Personen, die mit ihm handeln wollen, unrentabel ist. Zudem soll sie deutlich machen, dass das Tier einen Wert hat. Außerdem tragen Sie mit der Schutzgebühr einen Anteil der Kosten mit, die wir für die tierärztliche Untersuchung und Behandlung auf innere und äußere Parasiten, sowie Impfungen und vor allem für die Kastration aufgewendet haben.
Bei der Kastration werden unsere Hunde, Katzen und Frettchen immer gechipt. Wir empfehlen Ihnen, dies auch vornehmen zu lassen, wenn sie Ihre Tiere kastrieren lassen. Die Implantation eines Mikrochips ist auch ohne Narkose möglich. Die kostenlose Registrierung können Sie jederzeit bei Tasso oder dem Deutschen Tierschutzbund tätigen. Im Falle der Auffindung eines entlaufenen Tieres können anhand der Registrierungsdaten in minutenschnelle die rechtmäßigen Besitzer ermittelt werden!
Theoretisch soll die Schutzgebühr auch andere tierschützerische Aufgaben ermöglichen, wie z. B. Kastrationsmaßnahmen bei wildlebenden Katzen und den Tieren helfen, die keine Chance auf ein neues Zuhause haben, weil sie zu alt, verhaltensgestört oder zu krank sind. Leider sind alleine die Tierarztkosten für ein einzelnes, krankes Fundtier von 200,- bis 300,- € und mehr keinesfalls eine Seltenheit!
Geht man dann noch von den Kastrationskosten beispielshalber für eine Kätzin aus, für die ein Tierarzt nach der tierärztlichen Gebührenverordnung mind. 90,- € verlangen muss und theoretisch bis 270,- € verlangen darf und rechnet noch 60,- bis 80,- € für Standard-Impfungen dazu, ganz abzusehen von Entwurmen, Entflohen und den steigenden Verpflegungskosten, ist die Schutzgebühr wirklich nur symbolisch anzusehen.
Wenn es Ihnen finanziell möglich ist, freuen wir uns auch über jede freiwillig erbrachte, höhere Zahlung!